2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 8. November 2023 beim Bezirksgericht Aarau Anklage gegen den Beschwerdeführer wegen versuchter Tötung. Gleichentags beantragte sie beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Anordnung von Sicherheitshaft für einstweilen drei Monate. Der Beschwerdeführer beantragte mit Stellungnahme -3- vom 13. November 2023 die Abweisung dieses Antrags und seine umgehende Haftentlassung. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ordnete mit Verfügung vom 14. November 2023 Sicherheitshaft einstweilen bis zum 7. Februar 2024 an.