1.3. Der Beschwerdeführer stellte am 10. Mai 2023 ein Haftentlassungsgesuch. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau wies dieses mit Verfügung vom 16. Mai 2023 ab und gewährte die von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 11. Mai 2023 beantragte Haftverlängerung bis zum 14. August 2023. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts wies eine hiergegen erhobene Beschwerde mit Entscheid […] vom 19. Juni 2023 ab. 1.4. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau gewährte mit Verfügung vom 16. August 2023 die von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 7. August 2023 beantragte Haftverlängerung bis zum 15. November 2023.