1.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ordnete mit Verfügung vom 19. April 2023 die von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 18. April 2023 beantragte Untersuchungshaft einstweilen bis zum 15. Juni 2023 an. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts trat auf eine gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde mit Entscheid […] vom 21. Juni 2023 nicht ein, soweit sie die Beschwerde nicht zufolge Rückzugs von der Geschäftskontrolle abschrieb.