_ sind diverse Strafuntersuchungen wegen (gewerbsmässigen) Diebstahls im Gange. Es sind deshalb zahlreiche Abklärungen notwendig, insbesondere in Bezug auf die Frage, welche Delikte dem Beschwerdeführer zuzuordnen sind. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass - 14 - weitere unbekannte Mittäter und Lagerorte für Deliktsgut existieren. Bei einer Entlassung aus der Haft, würde die Gefahr bestehen, dass er allfällige Mittäter warnt, sich mit diesen abspricht oder Beweismittel bzw. Deliktsgut beiseiteschafft.