4.3. Dass die Vorinstanz aufgrund der Tatsachen und Umstände (Anwesenheit des Beschwerdeführers in der Liegenschaft am 16. November 2023, vorhandenes Diebesgut und unplausible Angaben betreffend Aufenthalt in der Schweiz bzw. am konkreten Ort) den dringenden Tatverdacht auf gewerbs- - 13 -