__ möglich gewesen. Gegen diesen sind zudem mehrere Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs und (gewerbsmässigen) Diebstahls hängig (vgl. Auszug aus dem Strafregister des Beschuldigten C._____ vom 17. November 2023). Abgesehen davon ist der Vorinstanz darin zuzustimmen, dass noch weitere Personen in die Delikte verwickelt sein könnten, weshalb allfällige sprachliche Probleme zwischen den vier Beschuldigten gar nicht von Belang sein müssen.