eine längere Strafuntersuchung wegen Verdachts auf gewerbsmässigen Diebstahl hängig ist – in der Nacht vom 16. auf den 17. November 2023 angetroffen wurde, mutmasslich als Lagerort für das Deliktsgut (vgl. die Liste der Sicherstellung vom 16. November 2023) und teilweise als Logisort für die vier Beschuldigten gedient haben, weshalb auch der dringende Tatverdacht des Hausfriedensbruchs bestehe. Der Beschwerdeführer habe keine plausible Erklärung für seinen Aufenthalt in der Liegenschaft [welche leer stand und zu welcher er und die Mitbeschuldigten nicht zutrittsberechtigt gewesen sein sollen] sowie zum mutmasslichen Deliktsgut abgeben können.