3. subeventuell: Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Sache sei im Sinne der Erwägungen und zur Gewährung des rechtlichen Gehörs an die Vorinstanz zurückzuweisen." 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 1. Dezember 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.3. Mit Stellungnahme vom 11. Dezember 2023 hielt der Beschwerdeführer am Beschwerdeantrag 1 fest. Die Beschwerdeanträge 2 und 3 seien hinfällig geworden, nachdem ihm die verlangten Akten zugestellt worden seien. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: