2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragte dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau am 18. November 2023 die Anordnung von Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 17. Februar 2024. 2.2. Mit E-Mail vom 19. November 2023 stellte der Beschwerdeführer nachfolgendes Rechtsbegehren: " Von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten seien die Protokolle der Hafteröffnungen der drei weiteren Beschuldigten beizuziehen." 2.3. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau wies diesen Antrag am 19. November 2023 per E-Mail ab. 2.4. Anlässlich der Haftverhandlung vom 20. November 2023 beantragte der Beschwerdeführer Folgendes: