StGB (Dreizehnter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen den Staat und die Landesverteidigung) unter Strafe gestellt. Die Bezichtigung, wonach es sich mutmasslich beim Beschwerdeführer um einen potentiellen Agenten des Kremls handle, könnte demnach eine strafrechtlich relevante Ehrverletzung darstellen. Weiter ist zu prüfen, ob dem Beschwerdeführer in den genannten Chatnachrichten (Agent des Kremls, der den Ruf der Ukrainer schlechtmache) moralisch verwerfliche Handlungen vorgeworfen wurden. Somit -8-