4.3.3. Ein tatbestandsmässiges Verhalten kann entgegen der angefochtenen Verfügung zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Die Bezichtigung, als Agent des Kremls tätig zu sein, beinhaltet den Vorwurf einer strafbaren Tätigkeit. So handelt es sich bei einem Agenten gemäss Duden um einen Spion, der im Geheimauftrag eines (ausländischen) Staates – wobei es sich vorliegend um Russland handelt – tätig ist und illegale Aufträge ausführt. Eine derartige Tätigkeit wird in den Art. 265 ff. StGB (Dreizehnter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen den Staat und die Landesverteidigung) unter Strafe gestellt.