Teilweise kann dem abgeholfen werden, indem ein massgeblicher Adressatenkreis ermittelt und anschliessend auf dessen Verständnisrepertoire abgestellt wird. Eine Verengung des massgeblichen Adressatenkreises erlaubt es auch, das vorhandene, die Interpretation beeinflussende Vorwissen sowie die in bestimmten kommunikativen Kontexten herrschenden Erwartungen der Rezipienten ins Kalkül zu ziehen (RIKLIN, a.a.O., N. 28 und 34 zu Vor Art. 173 StGB mit Hinweisen).