In der Strafanzeige wurde im Wesentlichen geltend gemacht, C. führe einen WhatsApp-Gruppenchat mit diversen Ukrainern, die in Q. wohnten. In diesem Chat habe die Beschuldigte ihn als "potentiellen Agent des Kremls" bezeichnet und verunglimpft. Auch der im R. [Adresse] wohnhafte Ukrainer D. sei als solcher bezeichnet worden. Danach sei im Chat behauptet worden, D. wäre "Opfer eines Menschen, der die Ukrainer schlechtreden wolle", womit er – A. – gemeint gewesen sei.