__, welcher die Ausführungen des Beschuldigten in sämtlichen wesentlichen Punkten stützt. Nichts anderes ist der vom Beschuldigten erstellten Videoaufnahme zu entnehmen (vgl. E. 4.4 f. hiervor). Diese widerlegt im Übrigen die wiederholten Aussagen des Beschwerdeführers, wonach er nichts von einer Taschenlampe wisse und den Beschuldigten lediglich mit seinen Fäusten und nach dessen Angriff geschlagen habe (vgl. E. 4.3.2 hiervor). Führt der Beschwerdeführer aus, die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm sei zunächst selbst vom Erlass eines - 15 -