Protokoll gegeben, dass der Beschuldigte ihm einen Faustschlag verpasst habe. Dies passe auch zum Verletzungsbild. Die Annahme, der Beschuldigte habe ihn nicht geschlagen, gehe deshalb fehl. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm sei sodann stets davon ausgegangen, dass ein Strafbefehl gegen den Beschuldigten ergehe. Erst mit Parteimitteilung vom 3. Oktober 2023 habe sie eine Verfahrenseinstellung in Aussicht gestellt. Dies zeige auf, dass selbst die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zunächst davon ausgegangen sei, dass das Verfahren in einem Strafbefehl enden müsse. Die Annahme, der Beschwerdeführer habe das Verfahren mutwillig bewirkt, sei deshalb nicht haltbar (vgl. Beschwerde, Rz.