"Ja, du bisch es au wert. Ich überfahr dich au no einisch, ich töte dich und dini verdammti Familie no einisch. Ich schwör. Ich schwör. Ich schwör."). Wie die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm und der Beschuldigte zutreffend ausführen, ändert an diesem Eindruck nichts, dass der Beschuldigte angesichts der ausgesprochen feindseligen Verhaltensweise des Beschwerdeführers einen Fusstritt gegen diesen ausführte, zumal dieser ihm weiterhin zugewandt war (vgl. Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Zofingen- - 13 -