Er gab zudem wiederholt an, durch das von ihm Wahrgenommene geschockt gewesen zu sein und "Schiss bekommen" zu haben (vgl. E. 4.3.3 hiervor). Angesichts der beschriebenen Geschehnisse und des Umstands, dass der Beschwerdeführer in der Folge aus dem Fahrzeug stieg, musste der Beschuldigte ohne weiteres von einem unmittelbar drohenden Angriff durch den Beschwerdeführer ausgehen. Dieser fand nach Aussage von G._____ denn auch tatsächlich statt ("Der PW Lenker stieg aus. […] Alle 3 Parteien haben miteinander gesprochen. […] Der PW Lenker ging schnurstracks auf den anderen los und dreschte auf ihn ein", act. 146, Frage 35). Dass G.___