4.5.2. Wie vorstehend in E. 4.4 ausgeführt, ergibt sich bereits vor dem Hintergrund der Aussagen des Beschuldigten und von E._____ sowie von G._____ das Bild eines grundsätzlich als Aggressor auftretenden Beschwerdeführers. Alle drei beschrieben in ihren Aussagen übereinstimmend, der Beschwerdeführer habe den Beschuldigten, E._____ und den Hund zunächst mit ausgesprochen hoher Geschwindigkeit auf der QS- Strasse gekreuzt, bevor er abrupt angehalten und mit wiederum hoher Geschwindigkeit zurückgesetzt habe. G._____ gab diesbezüglich an, er sei zunächst auf die hochtourigen Motorgeräusche des Fahrzeugs des Beschwerdeführers aufmerksam geworden (vgl. act. 145, Frage 20).