4.3.4. Auch E._____ wurde am 16. April 2023 befragt (vgl. act. 104 ff.). Sie beschrieb die Geschehnisse im Wesentlichen dahingehend, dass der Beschwerdeführer auf der QS-Strasse zunächst mit hoher Geschwindigkeit und haarscharf am Beschuldigten und ihr vorbeigefahren sei. Er sei sodann von unten "volle pulle" auf sie zugefahren. Sie habe zur Seite gehen müssen, ansonsten sie unter dem Fahrzeug gelegen hätte (vgl. act. 107 f., Frage 17). Er sei dann ausgestiegen und "stinkhässig" auf den Beschuldigten zugegangen. Sie habe nicht mitbekommen, was der Beschwerdeführer "beim" Beschuldigten gemacht habe.