147, Frage 42). Der Beschuldigte habe am Boden liegend gesagt, der Beschwerdeführer habe ihn mit einer Taschenlampe geschlagen. Er habe in diesem Moment die Hände des Beschwerdeführers angeschaut und in der rechten Hand eine schwarze Taschenlampe gesehen (vgl. act. 148, Frage 45).