Kampf begonnen und immer wieder versucht, auf den Beschuldigten einzuschlagen. Er [gemeint G._____] sei etwa 5 bis 6 Meter vom Disput entfernt gewesen, als es hart auf hart gekommen sei. Der Beschwerdeführer habe im Vorfeld einen Kinnhaken ausgeführt und habe dann erneut zugeschlagen. Der Beschuldigte habe daraufhin die Hand über das linke Auge gehalten und sei nach zwei Sekunden zu Boden gegangen (vgl. act. 146 f., Fragen 35 - 41). Der Beschwerdeführer habe eine Wunde auf seiner Augenbraue gehabt, allerdings habe er nicht gesehen, wie dies passiert sei. Da das Blut frisch gewesen sei, vermute er, dass er vom Beschuldigten "auch eins erwischt" habe (vgl. act. 147, Frage 42).