Der Beschwerdeführer habe sodann abrupt angehalten, worauf er "Schiss" bekommen habe und mit seinen Hunden ins Feld gestanden sei. Der Beschwerdeführer sei darauf ca. 40 Meter rückwärtsgefahren und dabei fast vom Weg abgekommen (vgl. act. 144 f., Fragen 18 - 23). Er sei viel schneller als im Schritttempo gefahren. Er sei sich zu 100 % sicher, dass der Beschwerdeführer den Beschuldigten und E._____ rückwärts überfahren hätte, wären diese nicht zur Seite gesprungen (vgl. act. 146, Frage 27). Dann sei der Beschwerdeführer ausgestiegen. Er sei schnurstracks auf den Beschuldigten losgegangen und habe auf ihn eingedroschen. Der Beschuldigte habe zu Beginn noch etwas ausweichen können.