Er habe den Beschwerdeführer mehrmals weggestossen und gesagt, er solle nachhause gehen. Er habe noch gesehen, wie dieser mit der Taschenlampe in der Hand "aufgezogen habe" und diese mit voller Wucht entweder gegen ihn geschlagen oder geworfen habe. Er sei daraufhin zu Boden gegangen, habe sich zusammengekauert und versucht, sich zu schützen. Ein Zeuge habe sodann zugerufen, er habe alles gesehen und E._____ solle die Polizei verständigen (vgl. act. 155, Frage 14). Der Beschwerdeführer habe den ersten Schlag ausgeführt. Er habe versucht, sich davor zu schützen und habe ihn zunächst immer wieder wegstossen können (vgl. act. 158, Frage 36).