4.3. 4.3.1. Der Beschuldigte wurde erstmals am 25. April 2023 zu den Geschehnissen vom 16. April 2023 befragt (vgl. act. 152 ff.). Er gab im Wesentlichen an, er sei mit E._____ und dem gemeinsamen Hund auf einem Spaziergang gewesen. Auf dem Rückweg sei der Beschwerdeführer mit hoher Geschwindigkeit die QS-Strasse heruntergefahren. E._____ sei nach rechts und er selbst nach links ausgewichen. Wäre er nicht auf die Seite gegangen, wäre er vom Fahrzeug erfasst worden. Weiter unten habe der Beschwerdeführer angehalten und sei abermals mit sehr hoher Geschwindigkeit zurückgefahren, sodass er sie überfahren hätte, wären sie nicht erneut zur Seite gesprungen.