Diese wurde vom Beschuldigten zumindest teilweise mittels Mobiltelefon aufgezeichnet (vgl. Beilage zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 5. Dezember 2023, Videoaufnahme 2). Im Anschluss an die Auseinandersetzung begaben sich beide in ärztliche Untersuchung, wobei beim Beschwerdeführer eine Contusio capitis mit oberflächlicher Rissquetschwunde oberhalb der rechten Augenbraue, eine Nasenkontusion sowie eine Hand- und Kniekontusion rechts (je mit oberflächlichen Exkoriationen) diagnostiziert wurde (vgl. act. 59 ff.).