2.5. Der Beschuldigte führt in seiner Beschwerdeantwort aus, der Beschwerdeführer habe mit seinem Strafantrag und seiner Konstituierung als Straf- und Zivilkläger versucht, seine Position als Beschuldigter zu verbessern. Er versuche, seine Taten als eine Auseinandersetzung zu tarnen und konstruiere damit wider besseres Wissen einen Anlass, um sein eigenes Einwirken auf den Beschuldigten und dessen Familie teilweise zu legitimieren (vgl. Beschwerdeantwort, Rz. 6). Entgegen dem Beschwerdeführer habe der Zeuge G._____ mit keinem Wort angegeben, dass der Beschuldigte ihm einen Schlag gegen den Augenbereich zugefügt oder er überhaupt Schläge ausgeführt hätte.