" 1. Die Einstellungsverfügung vom 23. Oktober 2023 sei aufzuheben und es sei die Angelegenheit mit der Anweisung, die Strafuntersuchung betreffend einfache Körperverletzung fortzuführen, an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Mehrwertsteuer) zulasten der Staatskasse."