Gestützt auf die mit Beschwerdeantwort dargelegten Umstände der rechtshilfeweise in R._____ durchgeführten Hausdurchsuchung besteht der erhebliche Verdacht, dass die Ehefrau auf die Strafuntersuchung eingewirkt hat, indem sie zwecks Vereitelung einer Beschlagnahme Vermögenswerte (Fahrzeuge, Uhren, Jacht) und Beweismittel (Computer) hat verschwinden lassen (wollen). Dies erscheint aus mehreren Blickwinkeln konkret möglich. So ist ihr dieses Vorgehen einerseits aufgrund der Verbundenheit mit dem Beschwerdeführer und ihrer eigenen Interessenlage zuzutrauen und wegen tatsächlicher Sachherrschaft auch möglich.