nach der Verhaftung des Beschwerdeführers Zugang zu dessen Villa und sogar zu seinem Schlafzimmer habe. Die Vermutung liege nahe, dass die Ehefrau in diese Vorgänge involviert gewesen sei. Ebenso liege die Vermutung nahe, dass die Besuche der Ehefrau dazu missbraucht worden seien, diese Kollusionshandlungen zu koordinieren. Dafür spreche auch, dass die Jacht […] welche einer Unternehmung gehöre, die vom Beschwerdeführer kontrolliert werde, am 12. Oktober 2023, unmittelbar nach dem Besuch seiner Ehefrau im Gefängnis D._____, aus dem Hafen von S._____ ausgelaufen sei.