So hätten weder ein vom Beschwerdeführer genutzter Computer noch irgendwelche andere Aufzeichnungen zu seinen Geschäften vorgefunden werden können. Dies, obwohl der Beschwerdeführer nach seinen eigenen Angaben Unternehmer mit mehreren Unternehmungen in ganz Europa sei, von denen die meisten im IT-Bereich tätig seien. Vor allem aber seien erhebliche Vermögenswerte des Beschwerdeführers sowie von seiner Ehefrau verschwunden. Auf dem Grundstück seien lediglich zwei der billigeren Autos vorgefunden worden.