Die Chancen, dass der Schlichter identifiziert werden kann, stehen nicht erst seit dem Empfang der vorerwähnten WhatsApp-Nachricht durch den Beschwerdeführer gut. Denn der Beschwerdeführer sagte bereits anlässlich der polizeilichen Einvernahme aus, dass er den Schlichter "vom Sehen" kenne. Entgegen dem Beschwerdeführer erscheint es im derzeitigen (frühen) Verfahrensstadium aber nicht angezeigt, der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau konkrete Vorgaben betreffend die weitere Untersuchung zu machen. Es wird vielmehr an der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau sein, zu entscheiden, welchen Ermittlungsansätzen zunächst nachgegangen werden soll. - 10 -