Im Weiteren gibt es auch weitere Ermittlungsansätze, welche die Abklärung des Tatverdachts gegen den Beschuldigten erlauben. So waren unbestrittenermassen mehrere Personen – darunter der vom Beschwerdeführer bereits genannte D._____ – während der verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschwerdeführer und dem Beschuldigten anwesend. Dass D._____ ermittelt und befragt werden kann, erscheint ohne Weiteres möglich, weil der Beschwerdeführer im Besitz seiner Handynummer ist. D._____ soll dem Beschwerdeführer erzählt haben, dass "mehrere Personen" den unbekannten Täter 1 und ihn hätten auseinanderhalten müssen. Damit besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass nach Befragung von D.__