1. Am Montag, den 24. Juli 2023, sprach der Beschwerdeführer auf dem Stützpunkt Aarau der Kantonspolizei Aargau vor und sagte aus, er sei am Abend des Freitags, den 21. Juli 2023, in der Stadt Aarau unterwegs gewesen. Zunächst sei er im Club C._____ gewesen und anschliessend sei er mit einem Kollegen namens D._____ zum Club E._____ gegangen. Später (mittlerweile Samstag, den 22. Juli 2023), circa morgens um 04.20 Uhr, habe D._____ beim unweit des Clubs E._____ gelegenen Imbiss F._____ eine Diskussion mit einer unbekannten Person (nachfolgend: "unbekannter Täter 1") geführt, wobei er "negative Vibes" wahrgenommen und sich gedacht habe, die Situation könne gefährlich werden.