schlossen, dass anwesende Personen ermittelt und Angaben zur Schlägerei, die nicht allzu weit entfernt vom Club D._____ bzw. dem Imbiss E._____ stattfand, machen können (vgl. dazu SBK.2023.329 E. 6.2). Folglich sind die Verfahrenskosten auf die Staatskasse zu nehmen.