6.4. Die Kantonale Staatsanwaltschaft führt hiergegen mit Beschwerdeantwort an, dass sich eine Kaution angesichts der grossen Fluchtgefahr nicht eigne, um ihn von einer Flucht abzuhalten, unabhängig von der Höhe. Ausserdem würde die Kaution durch die Familie gestellt, was nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung gegen eine Entlassung spreche. Weder eine Schriftensperre noch eine Meldepflicht oder eine Fussfessel seien geeignet, ihn von - 13 -