An dieser Stelle ist anzumerken, dass der Beschwerdeführer zugegeben hatte, nebst Kokain und Marihuana auch anabole Steroide (Dianabol) sowie spezielle Schilddrüsenhormone zur Fettverbrennung (Euthyrox) konsumiert zu haben (vgl. HA.2023.315: Beilage zum Haftverlängerungsgesuch vom 7. Juli 2023, Einvernahme des Beschwerdeführers vom 3. Mai 2023, Frage 68 ff.; HA.2023.165: Beilage 4 zum Haftantrag vom 15. April 2023, Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 12. Januar 2022, S. 12), was möglicherweise auch eine Ursache für die angegebenen gesundheitlichen Beschwerden darstellen könnte. Auch der Vergleich mit dem Mitbeschuldigten F._____ geht fehl.