Dass die angeblichen gesundheitlichen Beschwerden aufgrund der Haft oder dem vorzeitigen Strafvollzug entstanden seien, wird zwar behauptet, aber nicht substantiiert dargetan. An dieser Stelle ist anzumerken, dass der Beschwerdeführer zugegeben hatte, nebst Kokain und Marihuana auch anabole Steroide (Dianabol) sowie spezielle Schilddrüsenhormone zur Fettverbrennung (Euthyrox) konsumiert zu haben (vgl. HA.2023.315: Beilage zum Haftverlängerungsgesuch vom 7. Juli 2023, Einvernahme des Beschwerdeführers vom 3. Mai 2023, Frage 68 ff.;