Bereits aufgrund dieser Vorwürfe hat der Beschwerdeführer bei einer Verurteilung mit einer längeren Freiheitsstrafe zu rechnen. Hinzu kommt mutmasslich auch noch der Widerruf der dem Beschwerdeführer mit Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 19. Mai 2022 (SST.2021.236) auferlegten bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten mit einer Probezeit von 5 Jahren wegen Urkundenfälschung, mehrfacher falscher Anschuldigung, Anstiftung zur Irreführung der Rechtspflege, grober Verkehrsregelverletzung, mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern, mehrfacher einfacher Verkehrsregelver-