Dem Beschwerdeführer wird ein umfangreicher Katalog an Straftaten vorgeworfen. Hinsichtlich der ersten Vorwürfe (in der Hauptsache die qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz [Aktion C._____]) befand er sich vor seiner Festnahme im April 2023 bereits für gut 8 Monate in Untersuchungshaft (vom 2. Juli 2021 bis am 26. November 2021 sowie vom 8. April 2022 bis am 11. Juli 2022). Bereits aufgrund dieser Vorwürfe hat der Beschwerdeführer bei einer Verurteilung mit einer längeren Freiheitsstrafe zu rechnen.