5.3. Mit Beschwerdeantwort vom 14. November 2023 führt die Kantonale Staatsanwaltschaft aus, dass der Grenzübertritt innerhalb des Schengen- Raums leicht und ohne Kontrollen möglich sei. Mit dem Haftantrag vom 17. Oktober 2023 sei aufgezeigt worden, dass mehrere konkrete Anhaltspunkte für eine Flucht nach Serbien vorlägen. In der Schweiz halte den Beschwerdeführer nichts mehr und es gebe keinen Grund, weshalb er sich der drohenden mehrjährigen Freiheitsstrafe und seiner desolaten Situation in der Schweiz stellen sollte. Es sei offensichtlich, dass er in Serbien einen Neuanfang geplant habe. Mit grosser Wahrscheinlichkeit sei er nur durch die erneute Inhaftierung davon abgehalten worden.