Der Beschwerdeführer habe sich bereits im Jahr 2022 in Untersuchungshaft befunden. Nach seiner Haftentlassung am 11. Juli 2022 habe er keine Anstalten getroffen, sich aus der Schweiz abzusetzen, obwohl ihm dies jederzeit möglich gewesen wäre. Der Beschwerdeführer befinde sich gesamthaft nun 15 Monate in Untersuchungshaft, diese Belastung wirke sich auf seinen Gesundheitszustand aus. So habe er dreimal Anzeichen eines Herzinfarktes erlitten und sei für weitere Abklärungen in die Kardiologie des Spitals […] verbracht worden. Am 28. November 2023 stehe eine CT-Herz-Untersuchung an.