" 1. Die Verfügung des Bezirksgerichts Baden, Zwangsmassnahmengericht vom 26. Oktober 2023 sei aufzuheben und der Beschuldigte umgehend auf freien Fuss zu setzen. 2. Eventualiter sei der Beschuldigte unter Auferlegung einer Sicherheitsleistung in der Höhe von CHF 50'000.00 oder gegebenenfalls unter Auferlegung eines vom Gericht festzusetzenden Betrages umgehend zu entlassen. 3. Subeventualiter seien zusätzliche geeignete Ersatzmassnahmen anzuordnen. -4- 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates."