2. 2.1. Am 14. April 2023 wurde der Beschwerdeführer aufgrund neuer Vorwürfe (Erpressung, versuchte Erpressung, Angriff, schwere Körperverletzung, -3- Unterlassen der Nothilfe, mehrfache Drohung, evtl. versuchte Nötigung, Tätlichkeiten und Beschimpfung) erneut festgenommen. 2.2. Die Vorinstanz verfügte am 17. April 2023 (HA.2023.165) die Versetzung des Beschwerdeführers in Untersuchungshaft bis einstweilen am 14. Juli 2023. Mit Verfügung der Vorinstanz vom 14. Juli 2023 (HA.2023.315) wurde die Untersuchungshaft bis zum 14. Oktober 2023 verlängert.