2.3. 2.3.1. Das auf Art. 56 lit. f StPO gestützte Ausstandsgesuch wird damit begründet, dass C._____, der Privatkläger im Strafverfahren sei, seit […] als Bezirksrichter in sämtlichen Abteilungen am Bezirksgericht Q._____ tätig sei. Die Präsidenten des Bezirksgerichts Q._____ seien deshalb mit ihm in beruflicher Hinsicht verbunden. Dies lasse den Anschein der Befangenheit aufkommen.