2.2. Das Ausstandsgesuch wurde den Parteien des Strafverfahrens mit Verfügung der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts vom 9. November 2023 zur freiwilligen Stellungnahme innert 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung zugestellt. Die Zustellungen erfolgten am 10., 11. und 13. November 2023. Es erfolgten keine Eingaben. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: