1. 1.1. Die Kantonspolizei Aargau rückte am 19. Mai 2023 an den W-weg 18 in X._____ aus, nachdem der dort wohnhafte C._____ bei der kantonalen Notrufzentrale die Meldung erstattet hatte, D._____ (fortan: Geschädigte) habe in seinem Wohnhaus Sachbeschädigungen begangen und randaliere nun im Freien. Die vor Ort angetroffene Geschädigte gab sodann gegenüber der Kantonspolizei Aargau an, zuvor durch C._____ und A._____ (fortan: Beschwerdeführer) in einem Schlafzimmer des Wohnhauses festgehalten und von beiden gegen ihren Willen penetriert worden zu sein.