Eine "falsche Einschätzung" des akuten Abdomens und damit eine Falschdiagnose, wie dies der Beschwerdeführer geltend macht, ist ebenfalls nicht ersichtlich, zumal nach der bildgebenden Untersuchung (Sonographie) die korrekte (Erst-)Diagnose gestellt wurde und der Beschwerdeführer erfolgreich operiert werden konnte. Demgegenüber ist fraglich, ob die Diagnosestellung betreffend die Gallenblasenentzündung früher hätte erfolgen müssen.