Selbst wenn der Beschwerdeführer am 5. September 2020 ein chirurgisches Konsil "wiederholt" und "ausdrücklich" verlangt haben sollte, was nicht aktenkundig ist, kann von einer "Verweigerung" vorliegend nicht die Rede sein: So wurde der Beschwerdeführer noch am 5. September 2020 innert 12 Stunden zweimal durch den Dienstarzt visitiert, es wurde eine Sonographie durchgeführt und der Beschwerdeführer wurde am 6. September 2020 um 3:30 Uhr für ein chirurgisches Konsil angemeldet und unmittelbar im Anschluss notoperiert. - 15 -