Gleichentags (5. September 2020) um 19:30 Uhr fand eine weitere Arztvisite statt, wobei der Beschwerdeführer für eine Sonographie angemeldet wurde (vgl. KG-Einträge vom 5. September 2020, 14:30 Uhr, 16:45 Uhr, 19:30 Uhr). Nach Durchführung der Sonographie wurde der Beschwerdeführer am 6. September 2020 um 3:30 Uhr für ein chirurgisches Konsil angemeldet und anschliessend notoperiert. Selbst wenn der Beschwerdeführer am 5. September 2020 ein chirurgisches Konsil "wiederholt" und "ausdrücklich" verlangt haben sollte, was nicht aktenkundig ist, kann von einer "Verweigerung" vorliegend nicht die Rede sein: