Die akute Gallenblasenentzündung mit konsekutiver Operation habe die Hospitalisation des Beschwerdeführers nicht dramatisch verlängert und habe seine Rekonvaleszenz nach einer schweren Covid-Infektion eher nicht noch zusätzlich beeinflusst. Aufgrund der Akten lasse sich doch eine eher lange Zeitspanne feststellen, bis die adäquaten Schritte, nämlich eine chirurgische Beurteilung, eine Sonographie sowie eine notfallmässige Operation eingeleitet worden seien. In Anbetracht der Tatsache, dass der Beschwerdeführer studierter Mediziner (wenn auch […]) sei, habe dieser ein akutes Abdomen wohl klinisch beurteilen können.